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Krankschreibung - Hausarzt Praxis Buerstedde

Eine Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird von einem niedergelassenen Arzt ausgestellt, falls ein Patient krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, seine Arbeitstätigkeit auszuüben. Auch arbeitssuchend gemeldete Patienten, Kinder oder Studenten können krank geschrieben werden, wenn sie nicht an Maßnahmen vom Jobcenter beziehungsweise am Schulunterricht oder Lehrveranstaltungen teilnehmen können. Aus medizinischer Sicht soll die Krankschreibung dem Patienten helfen, ohne Arbeitsbelastung so schnell und gut wie möglich seine Gesundheit zurück zu gewinnen. Weitere Gesichtspunkte können sein, der Ausbreitung von Infektionskrankheiten entgegen zu wirken oder krankheitsbedingte Fehler bei der Arbeit zu vermeiden. 

Diagnose und Dauer

Für jede Krankschreibung wird eine Diagnose benötigt, welche die Arbeitsunfähigkeit des Patienten rechtfertigt. Dabei muss sich der Arzt persönlich durch Befragung und Untersuchung des Patienten von der Art und Schwere der Erkrankung überzeugen. Falls der Patient zu krank ist, um in die Praxis zu kommen, muss er vom Hausarzt in Rahmen eines Hausbesuchs aufgesucht werden. Eine Ausstellung einer Krankschreibung, ohne dass der Arzt den Patienten gesehen hat, ist nicht möglich. Diese Regel dient nicht zuletzt der Sicherheit des Patienten, um Fehldiagnosen und Komplikationen zu vermeiden.

Der Dauer der Krankschreibung  hängt von der Diagnose und der Schwere der Erkrankung ab. Da Kopfschmerz oder ein Magen-Darm-Infekt meist nach wenigen Tagen verschwinden, kann in diesen Fällen die Dauer der Krankschreibung kurz ausfallen. Im Gegensatz dazu bessern sich psychiatrische Erkankhungen langsamer und können daher längere Krankschreibungen rechtfertigen. Da weder des Arzt noch der Patient mit Sicherheit sagen kann, wie lange eine Krankheit dauern wird, ist die auf der Krankschreibung angegebene Dauer nur eine Vermutung. Sollte der Patient früher gesund werden, kann er ohne Probleme schon vor dem Ende der Krankschreibung wieder mit der Arbeit beginnen. Falls sich die Krankheit dagegen länger als erwartet hinzieht, kann die Dauer der Krankscheibung durch eine Folgebescheinigung verlängert werden. 

Arbeitsrechtliche Aspekte

Eine Krankschreibung nicht nur ein medizinisches sondern auch ein arbeitsrechtliches Dokument. Dies hängt damit zusammen, dass damit die im Arbeitsvertrag geregelte Verpflichtung eine Arbeit aus zu üben für die Dauer der Krankheit aufhoben wird. Der Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, für die ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit den vollen Arbeitslohn weiter zu zahlen. Wenn die Krankheit länger andauert, hat der Patient nachfolgend Anspruch auf Krankengeld, welches von der Krankenkasse bezahlt wird. Der Patient ist in der Regel verpflichtet, am ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit  seinem Arbeitgeber zu informieren und diesem am dritten Tag seine Krankschreibung vorzulegen. Der Arbeitgeber hat kein Recht die Diagnose zu erfahren, und diese ist nicht auf dem für den Arbeitgeber bestimmten Teil der Krankschreibung aufgeführt. 

Langfristige Kankschreibungen können zur Anfragen des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beim krankschreibenden Arzt führen. Hierbei können sowohl die Diagnose wie auch die Dauer der Krankschreibung hinterfragt werden. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Diagnose, soweit möglich und sinnvoll, auch von einem Facharzt gesichert wurde, und der Arzt die Arbeitsunfähigkeit in regelmäßigen Abständen kontrolliert und dokumentiert hat.

Elekronische Krankschreibung (eAU)

Seit Beginn 2023 sind Ärzte dazu verpflichtet, gesetzlich versicherten Patienten die Krankschreibung elektronisch auszustellen. Damit vereinfacht sich das Procedere, da keine Formulare mehr ausgedruckt werden müssen. Die Software der Arztpraxis übermittelt dabei der Krankenkasse die Details der Krankschreibung über eine sichere Datenverbindung. Auch der Patient braucht dem Arbeitgeber kein Formular mehr vorlegen, da der Arbeitgeber die ihm zugänglichen Daten von der Webseite der Krankenkasse abrufen kann.

Leider ist elektronische Krankschreibung noch nicht für die privaten Krankenkassen möglich, und auch Schulen oder das Jobcenter verlangen noch die Vorlage von des bisher üblichen Formulars.

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